Rentenreformen und die Mackenroth-These

Rente mit 63 ist ungerecht und setzt falsche Anreize – das habe ich in meinen zwei Beiträgen zum Thema deutlich gemacht. Diese Reform ist jedoch nur eine aus einer ganzen Reihe der Reformen, denen das deutsche Rentensystem in den letzten Jahrzehnten unterworfen wurde. Im heutigen Beitrag geht es darum wie man eine Rentenreform und deren Auswirkungen sinnvollerweise bewertet (teilweise wurde ich dabei von diesem Beitrag Alexander Dilgers inspiriert).

Der Ausgang für eine solche Bewertung muss stets die Mackenroth-These sein:

Nun gilt der einfache und klare Satz, daß aller Sozialaufwand immer aus dem Volkseinkommen der laufenden Periode gedeckt werden muß. Es gibt gar keine andere Quelle und hat nie eine andere Quelle gegeben, aus der Sozialaufwand fließen könnte, es gibt keine Ansammlung von Periode zu Periode, kein ‚Sparen‘ im privatwirtschaftlichen Sinne, es gibt einfach gar nichts anderes als das laufende Volkseinkommen als Quelle für den Sozialaufwand …

Die Rentenreformen werden immer mit Blick auf die Zukunft beschlossen, obwohl sie natürlich auch in der Gegenwart Auswirkungen haben, deshalb sind vor allem die Folgen interessant, die in ca. 20-30 Jahren liegen. Da die zukünftigen Renten, wie die obige These uns sagt, stets aus dem zukünftigen Volkseinkommen gedeckt werden, muss man bei einer Rentenreform immer folgende drei Fragen stellen:

1. Welche Auswirkung hat die Rentenreform auf die Höhe des zukünftigen Volkseinkommens?
2. Wie wird das zukünftige Volkseinkommen zwischen der heutigen Generation, die über die Reform entscheidet, und der nächsten Generation umverteilt?
3. Wie wird das zukünftige Volkseinkommen innerhalb der heutigen Generation (die gleichzeitig die zukünftige Rentnergeneration ist) umverteilt.

Grundsätzlich sind aus meiner Sicht nur Rentenreformen sinnvoll, die das zukünftige Volkseinkommen steigern, durch eine höhere Sparquote oder durch die Erhöhung des Arbeitskräftepotenzials, denn die diese Reformen kann man in der Zukunft nicht oder nur schwer nachholen – das zusätzlich angesparte Kapitalstock ist schlicht nicht da und die verrentete Arbeitskräfte lassen sich schwer zurückholen. Die Umverteilungsreformen dagegen, die nur das Volkseinkommen von einer zu anderen Gruppe schieben, sind den politischen Aufwand, den sie verursachen, nur dann Wert, wenn deren Auswirkungen heute gerechtigkeitspolitisch geboten erscheinen, denn sie können zukünftig immer sowohl rückgängig gemacht als auch nachgeholt werden.

Nachfolgend beantworte ich mal die oberen drei Fragen, so wie ich die Antworten sehe, für die drei letzten Rentenreformen Jahrzehnts (die bestimmt nicht die letzten sein werden):

Rente mit 63:

Auswirkung auf das Volkseinkommen
– negativ, weil das Arbeitskräftepotenzial reduziert wird.

Umverteilung zwischen den Generationen – noch nicht klar, wird davon abhängen, wie man die Reform letztlich finanzieren wird – durch Beitrags- bzw. Steuererhöhungen oder durch das Senken des allgemeinen Rentenniveaus (oder beides).

Umverteilung innerhalb der (zukünftigen)Rentnergeneration – Umverteilung zugunsten einer relativ kleinen Gruppe – meistens männliche Facharbeiter.

Rente mit 67:

Auswirkung auf das Volkseinkommen
– positiv, weil das Arbeitskräftepotenzial erhöht wird.

Umverteilung zwischen den Generationen – neutral

Umverteilung innerhalb der (zukünftigen)Rentnergeneration – neutral

Riester- und Rüruprente

Auswirkung auf das Volkseinkommen
– möglicherweise positiv, wenn dadurch die volkswirtschaftliche Sparquote erhöht wird. Ist aber nicht klar, ob es wirklich passiert. Kann aber auch negativ sein, wenn durch die wg. der steuerlichen Förderung des Riestersparens fehlenden Mittel zu ausbleibenden staatlichen Infrastrukturinvestitionen führen.

Umverteilung zwischen den Generationen – Höchstwahrscheinlich eine Umverteilung zuungunsten der zukünftigen Generation, weil die steuerlichen Begünstigungen durch die zusätzliche staatliche Schuldenaufnahme, die wiederum (indirekt) von Riestersparern aufgenommen wird. Die Schulden müssen aber von der künftigen Generation bedient werden.

Umverteilung innerhalb der (zukünftigen)Rentnergeneration – neutral

Fazit:

Während die vorletzten zwei Reformen noch vorsichtig positiv zu betrachten sind (Rente mit 67 eindeutiger als die Riesterrente), ist die letzte Reform (Rente mit 63) eindeutig schädlich.

7 Antworten zu “Rentenreformen und die Mackenroth-These

  1. Ich dachte zunächst, das geht ja gut los, Mackenroth und Rente. Sozialaufwand immer aus dem laufenden Volkseinkommen gedeckt usw.

    Danach kommt (in meinen Augen – leider) eine Verquirlung mit neoklassischen Dogmen, die den Sachverhalt irgendwie auf den Kopf stellt. Volkseinkommen steigern durch erhöhen der Sparquote? W00t?
    Bin ich hier richtig auf einem Blog namens Saldenmechanik? 😉

    Nur mal so, sparen bedeutet Geld nicht ausgeben. Mackenroth sagt, dass das beim Volkseinkommen sowieso nicht geht und nur die neoklassische? Annahme, dass die Ersparnisse des Einzelnen auf der Bank wie von Zauberhand jemand anderes als Kredit aufnimmt und somit wieder der Wirtschaft zuführt, führen dann zu solche Aussagen.
    Was Mackenroth von Riester & Co. gehalten hätte, ist ebenfalls klar: volkswirtschaftlich vollkommen unsinnig. http://www.nachdenkseiten.de/?p=2798

    Wenn ich auf dem falschen Dampfer liegen sollte, dann bitte korrigieren.

    • Zunächst einmal widersprechen sich Neoklassik und Saldenmechanik keineswegs – deswegen sind Sie hier schon richtig 🙂

      Ansonsten, man braucht hier nicht um Worte zu streiten – das Sparen im VWL-Sinne, und im Kontext des Beitrags, bedeutet die Nutzung der Resourcen einer Volkswirtschaft (Arbeitskraft, Land, Kapitalstock) für nichtkonsumptive Zwecke, heißt die Erweiterung des Kapitalstocks oder auch Kapitalexport ins Ausland. Das ist durchaus saldenmechanisch.

      Das heißt aber nicht, dass das Sparen im einzelwirtschaftlichen Sinne immer zum Sparen im volkswirtschaftlichen Sinne führt, das beste Beispiel ist der Kauf von Staatsanleihen, wenn der Staat die aufgenomennen Mittel für Konsum ausgibt (bzw. ausgeben lässt). Reines Horten von Bargeld führt auch nicht zum Sparen im volkswirtschaftlichen Sinne.

      Wenn es Sie aber glücklich macht, ersetzten Sie einfach das Wort sparen im Artikel mental durch „produktiv investieren“ 🙂

    • Noch ein kleiner Nachtrag – habe die Nachdenkseitenfolien überflogen. In der Darstellung wird implizit angenommen, das die Riesterreform keine Auswirkung auf das zukünftige Volkseinkommen hat, das muss aber keineswegs so sein, wie das in meinem Beitrag auch steht.

  2. Was ist (bezogen auf Riester) „möglicherweise positiv […] kann aber auch negativ sein“ für eine Aussage? Das ist eine der typischen Tautologien, mit denen in der Neoklassik gern gearbeitet wird. Nicht zu widerlegen (ist ja immer wahr), aber zum Erklären von Sachverhalten absolut untauglich. Z.B. nimmt man die Identität I=S und „erklärt“ daran, dass Sparen vor Investition erfolgen müsse. Purer Unsinn.

    Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob ich implizit annehme, dass das Sparkapital produktiv investiert wird. Das gilt in besonderem Maße, wenn es weit weg ins Ausland transferiert wird und irgendwann mal wieder abgerufen werden soll. Aus saldenmechanischen Überlegungen folgt doch direkt der Zusammenhang „des einen Ausgaben sind eines anderen Einnahmen“. Was geschieht also beim Sparen?

    Noch ein Punkt zur Rente mit 67 sei positiv fürs Volkseinkommen: Die mitschwingende Annahme ist, dass die Arbeitnehmer auch (fast) vollständig bis zum Renteneintrittsalter arbeiten würden. Auch das ist in der Realität (jetzt schon) nicht der Fall.

    Sorry wegen der vielen Kritik, ich bitte die nicht persönlich zu nehmen. 🙂

  3. @thewisemansfear
    Rente mit 67. Zitat: Die mitschwingende Annahme ist, dass die Arbeitnehmer auch (fast) vollständig bis zum Renteneintrittsalter arbeiten würden. Auch das ist in der Realität (jetzt schon) nicht der Fall.

    Widerspruch. Wieso (fast) vollständig? In dem Moment, in dem die durchschnittliche Lebensarbeitsdauer tatsächlich verlängert wird, egal wie geringfügig, in diesem Moment ist die (mitschwingende 🙂 ) Annahme doch bereits erfüllt. Und dass diese Verlängerung der tatsächlichen Arbeitszeit gegeben ist, darin sind wir uns hoffentlich alle einig.

    Uwe

    • Hallo Uwe, reden wir hier über Formeln auf dem Papier oder über die Realität deutscher Arbeitnehmer?
      Man sorge dafür, dass keine/weniger Frühverrentungen und sonstiges Ausscheiden aus dem Berufsleben *vor* dem „offiziellen“ Renteneintrittsalter stattfinden, schon wäre ebenfalls das Arbeitskräftepotential erhöht. Durch das „nach-hinten definieren“ des Renteneintrittsalters ändert sich daran recht wenig, es wird lediglich der monetäre Druck auf die AN ausgeweitet, länger arbeiten zu gehen, da sie sonst weitere Einbußen hinnehmen müssten.

      Nochmal: Es gibt keinen Automatismus – späteres Renteneintrittsalter = gestiegenes Arbeitskräftepotential. Außer auf dem Papier… Damit wird keines der heute bereits existierenden Problematik gelöst.

      • Hallo thewisemansfear,

        Du natürlich völlig Recht damit, dass durch Verringerung der Berufsunfähigkeitsquote sich ebenfalls ein höheres Arbietskräftepotential erschliessen liesse.
        Ebenfalls sage ich deshalb, da das aktuell etwa genausoviel Potential bietet wie die Verschiebung der Altersgrenze, siehe hier (Quelle http://www.n-tv.de/ticker/Arbeitnehmer-lassen-sich-mit-Ruhestand-Zeit-article11168986.html).

        E voila, soweit nicht Schlag 65 Berufsunfähigkeit eintritt, stehen die bisherigen Neu-Renter dem Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung und erhöhen somit das Arbeitskräftepotential.

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